Selbst-Check: Reparatur-Klauseln im Mietvertrag
Überprüfung der Wirksamkeit von Klauseln zu Schönheitsreparaturen und Endrenovierung
Mietverträge enthalten häufig Klauseln zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Mietwohnung sowie zur sogenannten Endrenovierungspflicht beim Auszug. Dabei wird den Mietern und Mieterinnen oftmals auferlegt, alle Wände zu streichen oder die Wohnung bei Auszug in einem renovierten Zustand zurückzugeben, was Hunderte oder mehrere Tausend Euro kosten kann.
Aufgrund der gesetzlichen Erhaltungspflicht der Vermieter sind solche Klauseln jedoch an strenge Vorgaben gebunden. Wenn die vertraglichen Regelungen den mietrechtlichen Anforderungen nicht genügen, sind sie unwirksam und der Vermieter oder die Vermieterin muss die Instandhaltungs‑ bzw. Schönheitsreparaturpflicht selbst tragen.
Ihr Mietvertrag sieht teure Schönheitsreparaturen oder Endrenovierungsmaßnahmen vor? Viele dieser Klauseln sind unwirksam. Nutzen Sie unseren Selbst-Check zur Überprüfung und sparen Sie als Mieter oder Mieterin potenziell Tausende Euro!
Eine wirksame Klausel definiert klar, was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist (z. B. Tapezieren oder Streichen von Wänden/Decken, Lackieren von Innentüren oder Heizkörpern).
Zum Auszug dürfen Schönheitsreparaturen und Renovierungsmaßnahmen in der Regel nur verlangt werden, wenn diese aufgrund der tatsächlichen Abnutzung erforderlich sind und wenn das Mietobjekt in renoviertem Zustand übernommen wurde oder ein entsprechender Ausgleich für den Mieter oder die Mieterin erbracht wurde.
Das deutet auf die Unwirksamkeit von Klauseln hin
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Starre Fristen
starre Fristen für Schönheitsreparaturen oder Renovierung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Abnutzung
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Zu weit gefasste Vorgaben
Klauseln, die nicht definieren, was unter "Schönheitsreparaturen" zu verstehen ist oder über diese hinausgehen
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Zu eng gefasste Vorgaben
Klauseln, die nur eine bestimmte Farbe beim Streichen zulassen oder eine Handwerkerpflicht auferlegen
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Endrenovierungspflicht
pauschale Endrenovierungspflicht ohne Rücksicht auf Übernahme-Zustand, Abnutzung und Mietdauer
Vertragliche Regelungen dürfen Mieter und Mieterinnen nicht unangemessen benachteiligen. Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder Renovierungsmaßnahmen müssen daher stets den Zustand der Räumlichkeiten bei Übernahme sowie den tatsächlichen Abnutzungsgrad berücksichtigen und flexible Fristen setzen.
In unserem Selbst-Check finden Sie Beispiele der gängigen Klauseln in Mietverträgen und erfahren mit einem Klick auf die Klausel, ob diese wirksam ist.
Ihre Klausel ist nicht dabei oder Sie sind sich unsicher? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung!
Selbst-Check: Wirksamkeit von Klauseln zur Endrenovierung
Klicken Sie auf die Klausel, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Der Mieter hat die Wohnung im Zustand wie übernommen zurückzugeben.
unwirksam
Der Mieter hat die Wohnung wie bei Beginn des Mietverhältnisses zurückzugeben.
unwirksam
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt in renoviertem Zustand zurückzugeben.
unwirksam
Insbesondere hat der Mieter bei seinem Auszug die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Wand- und Deckentapeten zu beseitigen.
unwirksam
Insbesondere hat der Mieter die nach Fristenplan fälligen Innenanstriche vorzunehmen. Ansonsten hat er die Wohnung in einem tapezierfähigen Zustand zu übergeben, wie er sie erhalten hat.
unwirksam
Der Mieter hat die Wohnung vor seinem Auszug unbeschadet einer während der Mietzeit durchgeführten Renovierung auf seine Kosten renovieren zu lassen.
unwirksam
Selbst-Check: Wirksamkeit von Klauseln zu Schönheitsreparaturen
Klicken Sie auf die Klausel, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
Der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen. ODER:
Schönheitsreparaturen ... werden vom Mieter getragen / sind Sache des Mieters / gehen zu Lasten des Mieters.
unwirksam
Die Räume sind weiß gestrichen, lackierte Holzteile sind weiß lackiert zurückzugeben.
unwirksam
Schönheitsreparaturen trägt der Mieter einschließlich Streichen von Außenfenstern, Balkontür und Loggia.
unwirksam
Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit bei Bedarf Schönheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, …) auf eigene Kosten ausführen zu lassen.
unwirksam
Schönheitsreparaturen sind vorzunehmen, wenn das Aussehen der Wohnräume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist.
unwirksam
Der Mieter ist verpflichtet, die laufenden wie auch die durch Zufall oder Modernisierung erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen zu tragen.
unwirksam
Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung unverzüglich durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören …
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein…
wirksam
Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen.
wirksam
Wir setzen Ihre Rechte als Mieter oder Mieterin durch!
Als Rechtsportal steht Aurius Ihnen nicht nur mit diversen Selbst-Checks, sondern auch mit einem Netzwerk aus qualifizierten Fachanwälten mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht zur Seite.
Wenn Sie unsere Partner-Anwälte im Rahmen von Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln in Ihrem Mietvertrag mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, übernehmen diese nicht nur die gesamte Kommunikation mit dem Vermieter, sondern vertreten Ihre Rechte auf Ihren Wunsch selbstverständlich auch gerichtlich.
Auch bei anderen Rechtsangelegenheiten sind wir mit unserem Experten-Netzwerk gerne für Sie da.
Vertrauen Sie auf die Expertise unserer Anwälte, um Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen und Ihre Rechte zu schützen.
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